Ihre Bußgeldspende für einen guten Zweck
Mit einer Zuweisung aus Gerichtsauflagen unterstützen Sie direkt die wertvolle Arbeit des Carolinenhofs. Jede Spende hilft beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und sorgt dafür, dass Hilfe dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird.
Was Ihre Spende bewirkt
Ihre Bußgeldspende ermöglicht gezielte therapeutische Angebote, pferdegestützte Förderung und Inklusion auf dem Carolinenhof. Sie schenken Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren Familien neue Perspektiven und Stabilität.
Unsere Versprechen an Sie
Zuverlässigkeit
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Zahlung umgehend gegenüber dem zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft.
Transparenz
Über die Verwendung der Gelder wird nachvollziehbar berichtet.
Vertraulichkeit
Ihre Angaben werden diskret behandelt.
Zuweisung
Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft weist Ihrem Verfahren den Carolinenhof als Empfänger zu.
Zahlung
Sie überweisen den festgelegten Betrag auf unser Bußgeldkonto (siehe unten).
Bestätigung
Wir melden den Zahlungseingang umgehend an die zuständigen Stellen.
Verwendung
Ihre Spende fließt direkt in unsere therapeutische und integrative Arbeit.
Ansprechpersonen
Sabine Knauer
Hofleitung
Sibylle A. Braun
Hofleitung
Bankverbindung für Bußgeldzahlungen
Kontoinhaber: Stiftung Carolinenhof
Verwendungszeck: Bußgeld
Bitte geben Sie wenn möglich, ebenfalls Ihr Aktenzeichen an.
IBAN: DE79 3604 0039 0112 2100 00
Bank: Commerzbank
BIC: COBADEFFXXX
Häufig gestellte Fragen
Ja, denn nur so können wir Ihre Zahlung dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mitteilen. Ihr Name wird selbstverständlich streng vertraulich und gemäß den Vorgaben behandelt.
Wir bestätigen eingegangene Zahlungen zeitnah gegenüber dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft.
Für Bußgeldzahlungen dürfen wir aus rechtlichen Gründen keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Tel.: +49 2054 9366580
E-Mail: kontakt@carolinenhof.org